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Work Smart.
Not Hard.

Mit unserer Übersicht über häufige Fragen kommst du schnell an die wichtigen Informationen.

Häufige Fragen zum Drohnenführerschein

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(1) Muss ich bereits den Kenntnisnachweis A1/A3 besitzen, um das A2 Fernpilotenzeugnis ablegen zu könnten?

Ja, um die Prüfung antreten zu können wird der A1/A3 Nachweis benötigt. Darüber hinaus musst du eine Bestätigung über ein praktisches Selbststudium ausfüllen.

(2) Wenn es nicht beim ersten Versuch klappt, werde ich für eine weitere Prüfung zur Kasse gebeten?

Nein, wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Hürden mit 75% richtig beantworteter Fragen relativ hoch liegen. Aus diesem Grund bieten wir Dir kostenlos zwei Wiederholungsprüfungen an.

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(3) Ist mein bisheriger Drohnenführerschein gleichwertig mit einem A2 Fernpilotenzeugnis?

Leider Nein. Die bisher ausgestellten Drohnenführerscheine gelten zunächst bis Ende 2021 als gleichwertige Nachweise für den A1/A3 Kenntnisnachweis. Um das A2 Fernpilotenzeugnis erhalten zu können musst du jedoch zuvor den A1/A3 Kenntnisnachweis gemacht haben. Der Drohnenführerschein ist hierfür nicht ausreichend.

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(4) Warum benötige ich das Fernpilotenzeugnis A2?

Du benötigst das Fernpilotenzeugnis A2, wenn du mit einer Bestandsdrohne, die schwerer als 500 g und leichter als 2 kg ist, näher als 150 Meter an Wohn-, Gewerbe, Erholungs- oder Industriegebieten fliegen möchtest. Ebenso benötigst du das A2 Zeugnis, wenn du mit einem C2 klassifizierten UAV (900 g bis 4 kg) unter Rahmenbedingungen der A2 Kategorie operieren möchtest.

Ferner benötigst du das Fernpilotenzeugnis, wenn vom LBA definierte Standardszenarien oder entsprechende PDRAs (Predefined Risk Assessments) für deine Mission zutreffen.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auch auf folgenden Seiten:

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(5) Warum gibt es nach der Einführung des Drohnenführescheins 2017 nun schon wieder eine Änderung?

Die EU hat mit den neuen Regularien eine europaweit einheitliche Gesetzesgrundlage zum Betrieb von UAVs geschaffen. Du kannst somit mit deinem A1/A3 Nachweis oder deinem A2 Zeugnis auch UAVs in anderen europäischen Ländern unter den entsprechenden Rahmenbedingungen der Offenen Kategorie betreiben.

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(6) Was muss ich mit meinem UAV nun beachten und welchen Nachweis brauche ich für den Betrieb?

Diese Frage kann dir unser Schnelltest beantworten. Den Schnelltest findest du hier!

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(7) Benötige ich das Fernpilotenzeugnis A2 auch für den gewerblichen Betrieb?

Einsätze im gewerblichen Betrieb fallen meistens in die spezifische Kategorie. Hier gibt es vordefinierte Standartverfahren (bisher nur 2 Stück STS 01 und STS 02). Um für diese Verfahren eine Genehmigung zu bekommen muss eine weitere Prüfung abgelegt werden. Hierfür ist das Fernpilotenzeugnis A2 eine Grundvoraussetzung.